Jugendarbeit im Schießsport: Erfolge und Engagement im Verein

Die Jugend ist das Herzstück unseres Schießsportvereins. Mit viel Engagement und fachkundiger Betreuung fördern wir talentierte Nachwuchsschützen – insbesondere in den Disziplinen Luftpistole und Luftgewehr. Dabei stehen nicht nur Technik und Präzision im Fokus, sondern auch Teamgeist, Konzentration und mentale Stärke.

Erfolge unserer Jugend bei Meisterschaften

Unsere jungen Schützen haben in den letzten Jahren zahlreiche hervorragende Platzierungen bei regionalen und überregionalen Meisterschaften erzielt. Ob in Einzel- oder Mannschaftswertungen – ihr Ehrgeiz und kontinuierliches Training zahlen sich aus. Besonders in den Disziplinen mit der Luftpistole konnten wir mehrfach auf dem Podium stehen und uns gegen starke Konkurrenz behaupten.

Förderung und Trainingskonzept

Unser Verein legt großen Wert auf eine gezielte Förderung. Mit lizenzierten Trainern und modernen Trainingsmethoden bieten wir eine optimale Entwicklungsmöglichkeit für junge Schützen. Neben der Technikschulung spielt auch die mentale Wettkampfvorbereitung eine große Rolle – denn Schießsport ist Kopfsache!

Gemeinschaft und Werte

Neben sportlichen Erfolgen steht bei uns der Teamgeist im Mittelpunkt. Freundschaften entstehen, gegenseitige Unterstützung ist selbstverständlich. Durch gemeinsame Aktivitäten außerhalb des Schießstands stärken wir den Zusammenhalt und die soziale Entwicklung unserer Jugendlichen.

Interesse geweckt? Jetzt mitmachen!

Interessierte Jugendliche sind herzlich eingeladen, sich im Schießsport auszuprobieren! Mit vorheriger Anmeldung könnt ihr jeden Montag an einem Probetraining teilnehmen. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener – jeder ist herzlich willkommen!

Wir sind stolz auf unsere Jugend und freuen uns auf viele weitere Erfolge! Gut Schuss!

Übersicht wann dürfen Minderjährige schießen (§ 27 Abs. 3 WaffG 2009)

Unter 12 Jahren12 und 13 Jahren14 und 15 Jahren16 und 17 Jahreab 18 Jahren
Druckluft-, Federdruck-
und CO²- Waffen

Nur mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit des Sorgeberechtigten und behördlicher Erlaubnis*
+ Obhut …
Nur mit schriftlicher
Erlaubnis oder Anwesenheit
des Sorgeberechtigten
+ Obhut …
erlaubt
(§ 27, Abs. 3 WaffG §)
Wir empfehlen
jedoch wegen anderer
Verpflichtungen aus dem BGB die schriftliche Erlaubnis oder Anwesenheit
erlaubterlaubt
Schusswaffen bis Kal. 5,6mm (.22LR) mit Randfeuerzündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzellader-langwaffen im Kaliber 12 oder kleiner mit glatten LäufenVerbotenNur mit schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit des Sorgeberechtigten und behördlicher Erlaubnis*
+ Obhut …
Nur mit schriftlicher
Erlaubnis oder Anwesenheit
des Sorgeberechtigten
+ Obhut …
erlaubt
(§ 27, Abs. 3 WaffG §)
Wir empfehlen
jedoch wegen anderer
Verpflichtungen aus dem BGB die schriftliche Erlaubnis oder Anwesenheit
erlaubt
alle anderen (großkalibrigen) WaffenVerbotenVerbotenVerbotenVerbotenerlaubt
+ Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson
*Behördliche Erlaubnis = Ausnahme vom Alterserfordernis

Downloads:

Direktlinks:

Trainingszeiten des SuJC
Rheinischer Schützenbund Jugend

Wichtig:

• Wir sind nur per E-Mail erreichbar – unangemeldete Besuche in unserem Bunker oder telefonische Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
• Die Bearbeitung deiner Anfrage kann einige Tage dauern.