Jugendarbeit im Schießsport: Erfolge und Engagement im Verein
Die Jugend ist das Herzstück unseres Schießsportvereins. Mit viel Engagement und fachkundiger Betreuung fördern wir talentierte Nachwuchsschützen – insbesondere in den Disziplinen Luftpistole und Luftgewehr. Dabei stehen nicht nur Technik und Präzision im Fokus, sondern auch Teamgeist, Konzentration und mentale Stärke.
Erfolge unserer Jugend bei Meisterschaften
Unsere jungen Schützen haben in den letzten Jahren zahlreiche hervorragende Platzierungen bei regionalen und überregionalen Meisterschaften erzielt. Ob in Einzel- oder Mannschaftswertungen – ihr Ehrgeiz und kontinuierliches Training zahlen sich aus. Besonders in den Disziplinen mit der Luftpistole konnten wir mehrfach auf dem Podium stehen und uns gegen starke Konkurrenz behaupten.
Förderung und Trainingskonzept
Unser Verein legt großen Wert auf eine gezielte Förderung. Mit lizenzierten Trainern und modernen Trainingsmethoden bieten wir eine optimale Entwicklungsmöglichkeit für junge Schützen. Neben der Technikschulung spielt auch die mentale Wettkampfvorbereitung eine große Rolle – denn Schießsport ist Kopfsache!
Gemeinschaft und Werte
Neben sportlichen Erfolgen steht bei uns der Teamgeist im Mittelpunkt. Freundschaften entstehen, gegenseitige Unterstützung ist selbstverständlich. Durch gemeinsame Aktivitäten außerhalb des Schießstands stärken wir den Zusammenhalt und die soziale Entwicklung unserer Jugendlichen.
Interesse geweckt? Jetzt mitmachen!
Interessierte Jugendliche sind herzlich eingeladen, sich im Schießsport auszuprobieren! Mit vorheriger Anmeldung könnt ihr jeden Montag an einem Probetraining teilnehmen. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener – jeder ist herzlich willkommen!
Wir sind stolz auf unsere Jugend und freuen uns auf viele weitere Erfolge! Gut Schuss!
Übersicht wann dürfen Minderjährige schießen (§ 27 Abs. 3 WaffG 2009)
Unter 12 Jahren | 12 und 13 Jahren | 14 und 15 Jahren | 16 und 17 Jahre | ab 18 Jahren | |
Druckluft-, Federdruck- und CO²- Waffen | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten und behördlicher Erlaubnis* + Obhut … | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten + Obhut … | erlaubt (§ 27, Abs. 3 WaffG §) Wir empfehlen jedoch wegen anderer Verpflichtungen aus dem BGB die schriftliche Erlaubnis oder Anwesenheit | erlaubt | erlaubt |
Schusswaffen bis Kal. 5,6mm (.22LR) mit Randfeuerzündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzellader-langwaffen im Kaliber 12 oder kleiner mit glatten Läufen | Verboten | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten und behördlicher Erlaubnis* + Obhut … | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten + Obhut … | erlaubt (§ 27, Abs. 3 WaffG §) Wir empfehlen jedoch wegen anderer Verpflichtungen aus dem BGB die schriftliche Erlaubnis oder Anwesenheit | erlaubt |
alle anderen (großkalibrigen) Waffen | Verboten | Verboten | Verboten | Verboten | erlaubt |
+ Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson
*Behördliche Erlaubnis = Ausnahme vom Alterserfordernis
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Wichtig:
• Wir sind nur per E-Mail erreichbar – unangemeldete Besuche in unserem Bunker oder telefonische Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
• Die Bearbeitung deiner Anfrage kann einige Tage dauern.